Woher erhalte ich eine logopädische Verordnung/ ein Rezept?

Nach der Erstdiagnostik durch den  Facharzt oder Allgemeinmediziner kann dieser beim Vorliegen entsprechender Symptomatiken eine logopädische Verordnung ausstellen.
Daraufhin darf die logopädische Behandlung in der Praxis oder bei Bedarf als Hausbesuch beginnen.

Die logopädische Behandlung ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel.
Die Verordnung bei Stimmstörungen,Sprechstörungen, Sprachstörungen oder Schluckstörungen kann durch Kassenärzte - Fachärzte wie Neurologen, HNO Ärzte, Phoniater, Kinderärzte, Internisten, uvm. oder Allgemeinmediziner erfolgen.

Nähere Informationen bezüglich der logopädischen Verordnung finden Sie unter: www.heilmittelkatalog.de

Wie oft findet eine logopädische Behandlung statt und wie lange dauert eine sprachtherapeutische Therapieeinheit?

Je nach logopädischem Störungsbild und Ermessen des Arztes finden in der Regel 1-2 Behandlungseinheiten pro Woche in der Logopädiepraxis oder in Form eines Hausbesuches statt. Die Dauer einer Therapieeinheit kann  von 30 min. über 45 min. bis zu 60 min. auf dem Rezept verordnet werden. Die Grundlage für die Verordnung von Heilmitteln, mögliche Therapiefrequenzen, Therapiedauer und Verordnungsmengen stellt konkret der Heilmittelkatalog individuell für die jeweiligen Störungsbilder dar. Der Arzt kann dann störungsbildabgestimmt und bedarfsabhängig innerhalb dieser gesetzten Richtlinie Heilmittel verordnen.
Mit Beendigung einer Behandlungssequenz des Logopädierezeptes ist eine ärztliche Kontrolle erforderlich. Hierzu erhält der Arzt von der behandelnden Logopädin,dem behandelnden Logopäden einen ausführlichen Bericht. In diesem sind die Ergebnisse der logopädischen Diagnostik und des Behandlungsverlaufs dargestellt sowie ggf. weitere mögliche Vorangehensweisen.  

Was geschieht in der ersten Logopädiestunde?

Nach dem logopädischen Erstgespräch, in dem Sie die Möglichkeit besitzen uns die Gründe zu schildern warum Sie zu uns gekommen sind findet die Sprachbegutachtung, die logopädische Diagnostik statt. Das bedeutet, dass standardisierte, sprachtherapeutische Untersuchungen durchgeführt werden um einen genauen Überblick über den aktuellen Stand z.B. im Bezug auf Stimme, Sprache, Sprechen oder Schluckfunktion der sich vorstellenden Person zu erhalten. 
Diese bilden die Grundlage für eine gezielte und effiziente Logopädiebehandlung.

Wichtige Information zu möglichen Kosten

Termine können bei uns innerhalb von 24 Stunden vorher gebührenfrei abgesagt werden.
Kurzfristig abgesagte Termine (auch im Krankheitsfall, bei Urlaub oder Ausflügen, etc.) oder unentschuldigt nicht wahrgenommene Termine werden privat in Höhe von 36€ in Rechnung gestellt.

Wir gehen davon aus, dass privat bzw. über die Beihilfe versicherte Patienten den im ersten Termin in der Praxis ausgehändigten Behandlungsvertrag vorab studieren. Dieser beinhaltet unserer Honorare, die nach der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) kalkuliert sind.
Die getroffene Gebührenvereinbarung ist wirksam, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe ein Ersatzanspruch gegen einen Kostenträger Ihrerseits (private Krankenkasse/Beihilfe) besteht.
Die von den Krankenkassen festgesetzten Höchstsätze berühren die Gültigkeit unserer Honorare nicht, sodass die Möglichkeit besteht, dass ein Teil der Behandlungskosten von Ihnen selbst getragen werden muss.